Benannte Gefahren

Die Versicherung benannter Gefahren ist das Gegenstück zur sog. Allgefahrenversicherung. Es gilt das Prinzip der Spezialität der Gefahren, wonach Versicherungsschutz nur gegen die im Versicherungsvertrag ausdrücklich aufgeführten Gefahren besteht. Für den Eintritt eines Schadens durch eine versicherte Gefahr trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...