Benzinklausel

Ausschluss des Haftpflichtrisikos des Versicherungsnehmers oder seiner mitversicherten Personen aus der Haltung und dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Diese Risiken sind ausschließlich über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung abgedeckt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...