Benzinklausel aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. IV ZR 120/05), dass ein Heizlüfter, der in ein geliehenes Fahrzeug gestellt wird, um die Schreiben vom Eis zu befreien und dort ein Feuer verursacht, gilt nicht als "Gebrauch von Kraftfahrzeugen" - also kann die Benzinklausel nicht in Anwendung gebracht werden und der Privathaftpflicht-Versicherer muss den eingetretenen Schaden zahlen.


Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.