Beraterhaftung

Versicherungsvermittler haften je nach ihrer Rechtsstellung unterschiedlich für von ihnen verursachte Schäden durch Beratungsfehler.

Der Kunde eines Mehrfachagenten ist Selbstständiger und wird durch einen Unfall für drei Monate arbeitsunfähig. Er verliert in dieser Zeit täglich 120 EUR Einkommen. Er verfügt zwar sowohl über eine Krankenvoll- als auch eine Unfallversicherung, in beiden fehlt aber auf Grund von Beratungsfehlern des Mehrfachagenten eine Tagegeldversicherung.

Auf Grund der EU-Vermittlerrichtlinie wird Deutschland eine Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in einem neuen § 34d Gewerbeordnung festschreiben. Diese Haftpflichtversicherung ist während der Dauer der Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

Auf diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann derjenige Vermittler verzichten, der als Ausschließlichkeitsvertreter tätig ist und für den ein Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.

Ausgenommen sind auch ausländische Versicherungsvermittler, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen und registriert sind. Des weiteren gilt die Pflicht nicht für den so genannten Annexvertrieb sowie für Bausparkassen oder die von Bausparkassen beauftragten Vermittler bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen im Rahmen eines Kollektivvertrages und in Zusammenhang mit der Absicherung der Rückzahlungsforderungen eines von der Bausparkasse gewährten Darlehens.

Viele Versicherungsmakler wählen außerdem zur Haftungsbegrenzung die Rechtsform einer GmbH, um die grundsätzlich persönliche und unbeschränkte Haftung auf das Vermögen der GmbH zu begrenzen.

Das neue Vermittlergesetz (Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 9.12.2004) wird für alle Versicherungsvermittler neue Haftungstatbestände festlegen. Wer folgende Pflichten gegenüber dem Kunden verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...