Betriebsschäden

In der Feuerversicherung ist die Ersatzpflicht zum Teil für diejenigen Sachen eingeschränkt, die betriebs- und nutzungsbedingten Gefahren in besonderem Maße ausgesetzt sind. Man spricht hier häufig von Betriebsschäden. Dies sind Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken (z. B. Räuchern oder Trocknen) ausgesetzt werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...