Bewegungs- und Schutzkosten

Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Diese Kosten sind in der Hausrat-, Gebäude- und sonstigen Sachversicherung mitversichert (z.B. § 2 Abs. 1b VHB 2000).

Die Giebelwand eines durch Brand beschädigten Hauses muss abgestützt werden, damit sie nicht einstürzt und den Wiederaufbau des Gebäudes unmöglich macht.


Weiterführende Links

Hausratversicherung: Welche Kosten werden ersetzt?


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...