Bezugsberechtigter

Im Rahmen eines widerruflichen oder eines unwiderruflichen Bezugsrechts wird eine dritte Person berechtigt, im Versicherungsfall die Versicherungsleistung zu erhalten. Typisch ist dies für die Lebensversicherung, in der beispielsweise ein Ehe-/Lebensgefährte als Bezugsberechtigte/-r im Todesfall des Versicherungsnehmers eingesetzt wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...