Bindungswirkung

Das in der Haftpflichtversicherung geltende Trennungsprinzip wird durch die sog. Bindungswirkung durchbrochen. Diese besteht darin, dass die rechtskräftige Entscheidung des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess gegen den Versicherer dergestalt Bindungswirkung entfaltet, dass die im Haftpflichturteil getroffenen Feststellungen für die Deckungsfrage als feststehend gelten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...