Computermissbrauchsversicherung

Ausschnittsdeckung der Vertrauensschadenversicherung. Versichert sind Vermögensschäden durch vorsätzliche rechtswidrige Bereicherung an Vermögenswerten und Beschädigung von Sachwerten des Versicherungsnehmers in Zusammenhang mit der Benutzung von Computeranlagen und durch die Vertrauenspersonen. Schäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...