Datenträgerversicherung

Ergänzung zur Elektronikversicherung, durch die Daten und Datenträger versichert werden. Ersetzt werden die Kosten der Wiederbeschaffung. Die Versicherung enthält regelmäßig eine Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Gegenstand der Versicherung

Beschädigung oder Zerstörung versicherter Datenträger einschließlich der gespeicherten Daten durch vom VN nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse.

Abhandenkommen versicherter Datenträger einschließlich gespeicherter Daten durch:

Leistungen des Versicherers

Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung der Kosten für:

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung ABE, Klausel 010 Daten

Datenträger im Sinne der Datenträgerversicherung sind Datenspeicher für maschinelle Informationen, sofern diese vom Benutzer auswechselbar sind, z. B. Magnetplatten, Magnetbänder, Disketten.

Daten sind maschinelle Informationen, z. B. Stamm- und Bewegungsdaten aus Dateien, Datenbanken, Daten aus serienmäßig hergestellten Programmen oder aus individuell programmierten betriebsfertigen Programmen.

Sinnvoll, wenn die Abstände zwischen den einzelnen Datensicherungsläufen mehr als eine Woche betragen und die Auslagerung nicht in einem feuertechnisch getrennten Raum erfolgt. Die Art und Weise der Datensicherung ist dafür entscheidend, ob der Vertragsabschluss sinnvoll ist oder nicht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...