Deckungsrückstellung

Den während der gesamten Vertragsdauer gleichbleibenden Prämien in der Lebensversicherung steht ein mit zunehmendem Alter der Versicherten steigendes Sterblichkeitsrisiko gegenüber. Während der ersten Jahre wird die Prämie nur zu einem Teil beansprucht, so dass der Versicherte dann mehr als die Risikoprämie zahlt. Umgekehrt verhält es sich nach dem Ablauf einiger Jahre. Um auch dann noch seiner Leistungspflicht nachkommen zu können, muss das Unternehmen die anfänglich zuviel erhobenen , für die Deckung der Sterbefall-Leistungen nicht benötigten Prämienanteile zurückstellen. Bei der Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall dienen diese Prämienanteile außerdem der Ansammlung des beim Ablauf der Versicherung fällig werdenden Erlebenskapitals. Diese verzinslich angesammelten Sparprämien bilden die Deckungsrückstellung bzw. das Deckungskapital.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...