Deckungssumme

Grenze für die Ersatzpflicht eines Haftpflichtversicherers pro Schadenereignis. In Haftpflichtversicherungen werden entweder pauschale oder separate Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für ggf. bestehende besondere Einschlüsse definiert, die sich aus dem Versicherungsschein ergeben.

Eine "unbegrenzte" Deckungssumme wie beispielsweise in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist meistens auch nicht vollständig unbegrenzt. Personenschäden sind zumindest pro geschädigter Person begrenzt.


Weiterführende Links

Personenschaden

Sachschaden

Vermögensschäden


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...