Dienst

Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit der Ausübung eines Dienstes (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Hierfür kommen spezielle Diensthaftpflichtversicherungen (zum Beispiel Lehrerhaftpflichtversicherung) auf.


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