Dynamik (Private Unfallversicherung)

Zur Anpassung an inflationäre Entwertung der einmal vereinbarten Summen kann eine Dynamikvereinbarung getroffen werden, bei der jährlich eine Erhöhung entweder um einen festen Prozentsatz oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wird. Die Erhöhung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Anpassung kann zum Ende eines Versicherungsjahres widerrufen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...