Ehegattenregelung (KfZ)

Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Fahrzeugs des Ehegatten in eine Schadenfreiheitsklasse der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. der Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann der Ehegatte das neue Fahrzeug in die SFR-Klasse ½ einstufen lassen.

Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Einstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das vorhandene, erste Fahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...