Einkommen (Krankenversicherung)

Für die Berechnung des Tagessatzes für das Krankentagegeld ist die Höhe des Monatsnettoeinkommens zu Grunde zu legen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens (Durchschnittseinkommen) ergibt sich aus dem Durchschnittswert der letzten zwölf Monate vor Antragstellung. Für Krankentagegeld ab 100 EUR wird regelmäßig ein Einkommensnachweis verlangt. Für spezielle Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Apotheker oder Steuerberater) liegt der Betrag bei 200 EUR.

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Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...