Einsturz

In der Warentransportversicherung gehören Verlust oder Beschädigung von Waren durch Einsturz von Lagergebäuden (Zusammenbrechen des gesamten Gebäudes oder wesentlicher Bestandteile) zu den versicherten Gefahren.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...