Elterngeld (KV)

Das neue Elterngeld soll es ab dem 1. Januar 2007 für Mütter oder Väter gleichermaßen geben. Setzten sie für die Kinderbetreuung ihren Beruf aus, leistet das Elterngeld finanzielle Unterstützung.

Mütter und Väter, welche die vollen 14 Monate nutzen wollen, müssen sich abwechseln. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate.

Berufslose Mütter und Väter erhalten ein Elterngeld in Höhe des Sockelbeitrags von monatlich 300 EUR für insgesamt 14 Monate (ohne Vätermonate möglich). Eine Anrechnung auf mögliche Sozialleistungen (z.B. ALG II) erfolgt hierbei nicht.

Das „neue“ Elterngeld soll das „alte“ Erziehungsgeld ablösen. Dieses betrug max. 300 Euro / Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Gutverdiener hatten keinen Anspruch auf das Erziehungsgeld.

Das bekannte Kindergeld wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt und beträgt zur Zeit für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).