Entbindung (Private Krankenversicherung)

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden im Rahmen der ambulanten Behandlungsleistungen die Kosten für Hausentbindungen, Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers sowie im Rahmen der stationären Behandlungsleistungen die Kosten einer stationären Entbindung und Leistungen der Beleghebamme im Rahmen der jeweiligen Gebührenordnung übernommen. Ein Mutterschaftsgeld wie in der GKV wird meistens nicht gezahlt.

Weiterführende Links

Erziehungs-Mutterschaftsgeld (Private Krankenversicherung)

Mutterschaftshilfe (Gesetzliche Krankenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...