Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.


Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten

individuelles Entgelt für 2011 Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2011 Entgeltpunkte
66.000 EUR (BBG 2011) 32.003 EUR 2,06
32.003 EUR 32.003 EUR 1,00
16.002 EUR 32.003 EUR 0,50


Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de