Fakultativ-Obligatorische Rückversicherung

Mischform aus fakultativer und obligatorischer Rückversicherung, bei der entweder der Erstversicherer fakultativ bestimmte, vertraglich bezeichnete Risiken dem Rückversicherer andient und dieser sie obligatorisch in Rückdeckung nimmt oder umgekehrt der Erstversicherer obligatorisch alle Risiken eines bestimmten Bereichs dem Rückversicherer andient, der über die Rückversicherung jeweils fakultativ entscheidet.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...