Festrentenkonzept

Versorgungsform, bei der eine bestimmte Leistung zugesagt wird, beispielsweise ein Altersruhegeld in Höhe von 100 EUR im Monat. Damit die zugesagten Leistungen bedingt durch die Inflation nicht zunehmend entwertet und damit uninteressanter werden, müssen die Zusagen von Zeit zu Zeit angepasst werden. Versorgungspläne können außerdem bei der Höhe der zugesagten Leistung eine Differenzierung nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit vorsehen. Für den Arbeitgeber ist der später entstehende Versorgungsaufwand besonders gut kalkulierbar.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...