Fragepflicht VVG §§ 6, 61

Der Versicherer/Versicherungsvermittler hat abhängig vom Anlass den VN nach

zu fragen und dies zu dokumentieren.

Siehe auch


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).