Bestimmte Bedienstete des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die so genannte freie Heilfürsorge. Sie ist der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Preis-/Leistungsverhältnis ähnlich.
Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).