Freie Heilfürsorge (Private Krankenversicherung)

Bestimmte Bedienstete des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die so genannte freie Heilfürsorge. Sie ist der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Preis-/Leistungsverhältnis ähnlich.


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Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).