Freiwillige Unfallversicherung (Gesetzliche Unfallversicherung)

Unternehmer und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, sofern sie nicht bereits als arbeitnehmerähnliche Selbstständige oder als Mitglieder bestimmter berufsständischer Einrichtungen pflichtversichert sind.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...