Frostschäden

In der Leitungswasserversicherung sind innerhalb des versicherten Gebäudes mitversichert:

Außerhalb des versicherten Gebäudes sind Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen versichert, wenn die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, auf dem Versicherungsgrundstück liegen und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt (Abschnitt A § 1 Abs.1 AWB 2008).

Siehe auch Abschnitt A § 3 VGB 2008; Abschnitt A § 4 Abs. 1 VHB 2008.


Weiterführende Links

Ableitungsrohre

Versicherte Gefahren (Hausratversicherung)

Versicherte Gefahren (Wohngebäudeversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...