Gebündelte Versicherung

Versicherung, die mehrere Versicherungszweige umfasst (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl). Sie wird zwar auf einem einheitlichen Antrag beantragt, umfasst aber jeweils eigenständige Bedingungswerke (z.B. AFB 87, AWB 87, AStB 87, AERB 87). Rechtlich handelt es sich um eigenständige Verträge, die einzeln gekündigt werden können.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...