Generationsvertrag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Keiner hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für uns alle: der Generationenvertrag. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden.

So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Die Weiterentwicklung und Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung wird laufend diskutiert.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de