Gerichtskosten

Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten stellt der Ersatz der Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher die Hauptleistung der Rechtsschutzversicherung dar. Dazu gehören auch (§ 5 Abs. 1c-f ARB 2000):


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...