Gerichtsstandsvereinbarung

Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung kann ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges zuständig werden. Eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung kann generell nur unter Vollkaufleuten und mit ausländischen Parteien getroffen werden, ansonsten nur nach dem Entstehen der Streitigkeit.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...