Gesamtleistungsbewertung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten erfolgt im Rahmen der so genannten Gesamtleistungsbewertung.

Entscheidend für die Höhe des Gesamtleistungswertes ist die Höhe aller geleisteten Beiträge und deren Dichte. Die vorstehend genannten Zeiten erhalten einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung der Beiträge im belegungsfähigen Gesamtzeitraum errechnet. Der Gesamtleistungswert ergibt sich entweder aus der Grundbewertung oder aus der Vergleichsbewertung; der höhere Wert ist für die Bewertung maßgebend.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de