Berücksichtigungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)

Berücksichtigungszeit ist die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr.

In der Zeit vom 1.1.1992 - 31.3.1995 konnte man auf Antrag auch durch die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen Berücksichtigungszeiten wegen Pflege erwerben.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de