Rentenabschlag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de