Versicherte Personen (Gesetzliche Rentenversicherung)

In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:

Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:

Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...