Gesundheitszustand (BU)

Im Vorfeld eines Abschlusses einer BU-Versicherung muss die versicherte Person konkrete Angaben zu ihrer Gesundheit machen, damit sich das Unternehmen ein entsprechendes Bild machen kann. In einigen Fällen kann der Versicherer auch zusätzlich eine medizinische Untersuchung verlangen. Insbesondere dann, wenn es seitens des Versicherers Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko gibt.

Das Versicherungsunternehmen verfolgt dabei das Ziel, das Berufsunfähigkeitsrisiko des Kunden so exakt wie möglich bestimmen zu können. Deshalb sind zahlreiche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß schriftlich im Antrag zu beantworten. Vielmals beziehen sich die Fragen auf die letzten fünf bis zehn Jahre vor Antragsstellung, je nach Bedingungswerk und Versicherer.

Auf Nummer sicher gehen: In jedem Fall sollten aus Kundensicht auch vielleicht geringfügig erscheinende (Vor-)Erkrankungen genannt werden. Im einem späteren Leistungsfall kann dies möglicherweise von Relevanz sein.

Soweit gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen unbedingt wahrheitsgemäße Angaben über Art, Schwere und Dauer der Erkrankungen gemacht werden. Diese Fragen müssen vollständig umfassend schriftlich dem Versicherer beantwortet werden. Nur so lässt sich der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherten nachkommen. Ein möglicher späterer Leistungsanspruch, welcher in kausalem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht, kann dann nicht mehr durch den Versicherer abgelehnt werden.

Mit Kundenunterschrift entbindet die versicherte Person den behandelnden Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Das Versicherungsunternehmen kann dann bei Bedarf den Hausarzt und andere behandelnde Ärzte zur angegebenen Vorerkrankung befragen. Eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangen die Versicherer meist, wenn eine besonders hohe BU-Rente vereinbart werden soll.

Art und Umfang der medizinischen Risikoprüfung legt das Unternehmen selbst fest und übernimmt im Regelfall die Kosten der Untersuchung. Gibt es bedeutende Vorerkrankungen der versicherten Person, kann der Versicherer einen medizinischen Risikozuschlag verlangen. Ist die Erkrankung von erheblicher Bedeutung, reicht ein reiner Prämienzuschlag nicht aus. In diesem Fall wird häufig die spezielle Erkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im ungünstigsten Fall – aus Sicht des Kunden – wird der Versicherungsantrag vom Versicherer ganz abgelehnt!


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).