Glasversicherung

Gegenstand der Versicherung

Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss.

Leistungen des Versicherers

Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl

sowie die

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...