Grenzgänger (Krankenversicherung)

Grenzgänger sind Deutsche, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, jedoch im Ausland berufstätig und bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. Laut Sozialgesetzbuch besteht keine Versicherungspflicht in der GKV, auch nicht bei einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Grenzgänger können eine private Krankenversicherung mit oder ohne Krankentagegeld abschließen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...