Grundwasser

Durch Ansteigen des Grundwasserspiegels ausgelöste Überschwemmung des Gebäudes.

Schäden durch Grundwasser sind aus der Leitungswasserversicherung regelmäßig ausgeschlossen, da es sich nicht um den Austritt von Wasser aus dem Rohrnetz der Wasserversorgung handelt. Auch aus der Elementarschadenversicherung sind solche Schäden grundsätzlich ausgeschlossen (siehe z.B. § 10 c) der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008), da dieses Risiko nicht kalkulierbar ist bzw. beim Bau eines Hausees bereits berücksichtigt werden muss, indem in Gebieten mit erhöhtem Grundwasserspiegel auch entsprechend hoch gebaut wird, beispielsweise unter Verzicht auf ein Kellergeschoss.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...