Häusliche Gemeinschaft

Die Mitversicherung von Angehörigen im Privathaftpflichtversicherungsvertrag setzt regelmäßig voraus, dass eine häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht. Darunter ist zu verstehen, dass der Mitversicherte seinen Lebensmittelpunkt in der selben Wohnung unterhält. Eine häusliche Gemeinschaft ist beispielsweise nicht gegeben, wenn ein volljähriges Kind auswärts lebt, aber noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung besitzt, wo es sich bei gelegentlichen Besuchen aufhält.


Weiterführende Links

Private Haftpflichtversicherungen (PHV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...