Haustiere

Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Haftpflichtversicherungsschutz als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren sowie gezähmten Kleintieren (z.B. Katzen, Wellensittiche, Kaninchen, Meerschweinchen) und Bienen. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere (auch exotische „Haustiere“ wie Schlangen u.a.) sowie für Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...