Heil- und Kostenplan (Krankenversicherung)

Vor Behandlungsbeginn sollten Patienten generell einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einreichen. Die Anbieter prüfen dann, ob der Therapievorschlag des Zahnarztes sinnvoll ist. Die Kosten für Gold- oder Keramikinlays werden in der Regel nur dann übernommen, wenn die bisherigen Füllungen defekt sind.

Manche Versicherer verlangen erst ab bestimmten Rechnungshöhen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans.

Teilweise wird grundsätzlich auch auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans gänzlich verzichtet.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Es handelt sich nur um ein Auszug, weitere Informationen können im „Versicherungs & Finanz Office professional“, nachgelesen werden. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...