Heilmaßnahmen (Gesetzliche Unfallversicherung)

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlung, stationären Behandlung, Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, häuslichen Krankenpflege und Rehabilitation bei einem Unfallopfer, das einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten hat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...