Hinterbliebenen-Zusatzversicherung

Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die bei Ableben der versicherten Person einem vertraglich benannten Hinterbliebenen eine lebenslängliche Rentenleistung in einer bestimmten Höhe (z.B. 60 Prozent) von der Hauptrente der versicherten Person gewährleistet.

Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung kennt folgende Ausgestaltungen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...