Hinterbliebenenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)

Rentenleistung für Witwen, Witwer und Waisen eines durch einen Arbeitsunfall Verstorbenen. Sie beträgt:

Dies gilt jeweils bis zu einer Wiederverheiratung oder dem Tod der Witwe bzw. des Witwers.

Dies gilt jeweils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, längstens bis zum 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung.

Dies gilt jedoch nur, wenn der Verstorbene die Eltern aus seinem Einkommen wesentlich unterhalten hat.

Maximal werden acht Zehntel des Jahresarbeitsverdienstes an Renten für alle genannten Rentenarten parallel gezahlt.

Zusätzlich haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe von einem Zwölftel des Jahresarbeitsverdienstes und ggf. Überführungskosten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...