Hundertprozentgrenze Beihilfe (Private Krankenversicherung)

Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen einer PKV die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen, d. h. die tatsächlichen Aufwendungen, nicht übersteigen.


Vorlage:Überarbeiten


Weiterführende Links

Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)

Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)

Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)

Beihilfeversicherung (Krankenversicherung)

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...