Infektionen (Private Unfallversicherung)

Infektionen sind als Krankheiten anzusehen und deshalb nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Ziffer 5.2.4 AUB 2008; Ziffer 5 AUB 99 bzw. 2000; § 2 AUB 88) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert ist jedoch, wenn durch einen versicherten Unfall Infektionserreger in den Körper gelangen. Dafür genügen aber nicht geringfügige Haut- und Schleimhautverletzungen (z.B. Insektenstich), außer wenn Tollwut oder Wundstarrkrampf auftreten. Auch für Zeckenbisse wird in vielen neueren Unfallversicherungstarifen geleistet.

Durch besondere Vereinbarung können folgende Risiken wieder mitversichert werden:

Weiterführende Links

Ausschlüsse (Private Unfallversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...