Inhaberwechsel

Wechselt der Inhaber einer Anlage, ist der Schadenersatzanspruch grundsätzlich gegen denjenigen zu richten, der Inhaber der Anlage war, als die schadenverursachende Umwelteinwirkung erfolgte. Denn das haftungsauslösende Element ist die Umwelteinwirkung. Problematisch kann die Bestimmung des haftenden Inhabers werden, wenn sich der Schaden über längere Zeit entwickelt hat und zwischenzeitlich ein (u. U. mehrmaliger) Inhaberwechsel stattgefunden hat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...