Invaliditätsleistung (Private Unfallversicherung)

Geldleistung des Unfallversicherers, die bei Invalidität der versicherten Person und in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vertraglich vereinbarten Grundsumme, die bei 100 Prozent Invalidität fällig wird, bei geringerer Invalidität entsprechend anteilig. Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden, um hohe und damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle besonders abzudecken.

Vereinbarte Grundsumme: 100.000 EUR

Festgestellte Invalidität einer versicherten Person: 65 Prozent

Invaliditätsleistung: 65.000 EUR (sofern keine Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen bestehen)


Weiterführende Links

Mehrleistung (Private Unfallversicherung)

Progression (Private Unfallversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...