Jahresarbeitsverdienst (Gesetzliche Unfallversicherung)

Berechnungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Jahresarbeitsverdienst gelten alle Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall, maximal aber 60 Prozent der maßgeblichen Bezugsgröße, bei unter 18-jährigen nur 40 Prozent. Die Bezugsgröße wiederum ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (außer Auszubildenden) im vorletzten Kalenderjahr.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...