Kategorie:Erwerbsminderungsrente

Statt der bekannten „alten“ Berufsunfähigkeitsrente gibt es heute in der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweistufige gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Ob eine Erwerbsminderungsrente überhaupt fällig wird, hängt allein vom Restleistungsvermögen des versicherten Neurentners auf dem Arbeitsmarkt ab. Dabei werden zwei Formen der Rentenhöhe nach unterschieden. Die volle und halbe Erwerbsminderungsrente.

Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt rund 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und kann nur bezogen werden,


Ein Praxisbeispiel:

Für einen unfallgeschädigten (Handamputation) Herzchirurgen: Beträgt sein Restleistungsvermögen nach ärztlichem Gutachten in irgendeinem Beruf noch mindestens 6 Stunden täglich, bekommt er gar keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).